1059
S. 161
Spezialbefehl der Regierung
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Copia
.
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Daß bey der jetzigen Stelle des Packhofverwalters
Hamann
zu
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Koenigsberg
wenige und theils unnütze Geschäfte zu versehen sind, solches ist hier
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schon bekannt, und wird in deßen unterm 16ten
m.c.
anhero eingereichten
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Vorstellung von ihm selbst bekräftigt. Da nun die überflüßige Posten bey
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der jetzigen
Accise
– Einrichtung auf ausdrücklichen Allerhöchsten Befehl
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eingezogen, die wenig beschäftigten aber mit andern verbunden werden sollen, so
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ist des
Supplicanten
Stelle mit der
Licent
– Buchhalterey vereiniget, er
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aber auf eine verhältnismäßige
Pension
gesetzt worden, wodurch er bey
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seinen kränklichen Umständen zu der gewünschten Ruhe gelangen wird. So
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bald also derselbe, nach dem Anfange des neuen
Etats
– Jahres, die
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Packhofniederlage an den dazu ernannten Bedienten übergeben und von der dortigen
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Direction
die gewöhnliche
Decharge
darüber erhalten haben wird, stehet ihm
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frey, die vorhabende Reise auf so viele Monathe, als er will, anzutreten, bis
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dahin aber muß er in Königsberg verbleiben, welches ihm, auf sein
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desfalsiges Gesuch hiemit zum Bescheide eröfnet wird.
Berlin
den 26
April
1787.
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Auf Sr. Kgl. Maj. allergnädigsten
Special
-befehl.
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Sig. Werder.
Provenienz
Bisherige Drucke
ZH VII 161, Nr. 1059.