1059
S. 161
Spezialbefehl der Regierung


3
Copia
.

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Daß bey der jetzigen Stelle des Packhofverwalters
Hamann
zu

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Koenigsberg
wenige und theils unnütze Geschäfte zu versehen sind, solches ist hier

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schon bekannt, und wird in deßen unterm 16ten
m.c.
anhero eingereichten

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Vorstellung von ihm selbst bekräftigt. Da nun die überflüßige Posten bey

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der jetzigen
Accise
– Einrichtung auf ausdrücklichen Allerhöchsten Befehl

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eingezogen, die wenig beschäftigten aber mit andern verbunden werden sollen, so

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ist des
Supplicanten
Stelle mit der
Licent
– Buchhalterey vereiniget, er

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aber auf eine verhältnismäßige
Pension
gesetzt worden, wodurch er bey

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seinen kränklichen Umständen zu der gewünschten Ruhe gelangen wird. So

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bald also derselbe, nach dem Anfange des neuen
Etats
– Jahres, die

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Packhofniederlage an den dazu ernannten Bedienten übergeben und von der dortigen

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Direction
die gewöhnliche
Decharge
darüber erhalten haben wird, stehet ihm

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frey, die vorhabende Reise auf so viele Monathe, als er will, anzutreten, bis

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dahin aber muß er in Königsberg verbleiben, welches ihm, auf sein

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desfalsiges Gesuch hiemit zum Bescheide eröfnet wird.
Berlin
den 26
April
1787.

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Auf Sr. Kgl. Maj. allergnädigsten
Special
-befehl.

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Sig. Werder.

Provenienz

Bisherige Drucke

ZH VII 161, Nr. 1059.