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Meine Herzensliebe Tochter,
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Ich wünsche und hoffe, daß die gnädige Baroneße, die Fräulein von Morstein
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und die gesammte kleine Akademie mit Gesundheit und Zufriedenheit die
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Osterfeyertage zurückgelegt hätten. Habe gestern als den 28 gnug an Dich gedacht,
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aber keinen Boten gehabt, die Einlage von unserm guten Hill mitzutheilen,
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welche ich gern zurückerhalten möchte. Die mit rother Tinte unterstrichene Stelle
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habe nicht lesen
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Von Deinem Bruder habe keine Zeile erhalten. Herr Kriegsrath Hippel, der
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gestern so gütig war mich zu besuchen, erwartet noch diese Woche – ohne
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vorgängige Anmeldung – die Ankunft der Graventihnschen Herrschaft wegen
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bereits mündlich genommener Abrede. Ich vermuthe sie aber erst mit dem Anfang
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der künftigen Woche. So bald Dein Bruder hier ist, will ich ihn gleich an
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meinem und seinem eigenen Namen zur schuldigen Pflicht anhalten – weil ich wol
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noch 14 Tage zu meiner völligen Erholung nöthig haben werde.
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Vergiß nicht, mein liebes Kind, auch Deinen Sprachmeister an dem Innhalt
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der Beyl. Theil nehmen zu laßen, den er bey seinem allgemeinen
Andenken
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gewiß mit im
seinem
Sinn gehabt.
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Nach meinen ehrerbietigsten Empfehlungen und verbindlichsten Grüßen bin
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mit der herzlichsten Liebe und Zuversicht eines unverdroßnen Nach- und
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Wetteifers
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Dein
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alter treuer Vater JGH.
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den 28 März 1785.
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Unten links auf der Seite befindet sich eine Federprobe, vmtl. von Elisabeth
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Regina Hamann: ein vollständiges und ein angefangenes F
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Adresse mit Siegelrest:
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An / meine liebe Tochter / Lisette Reinette Hamannin
Provenienz
Frankfurt am Main, Freies Deutsches Hochstift, Signatur 5419.
Bisherige Drucke
ZH V 397, Nr. 821.
Textkritische Anmerkungen
Der Brieftext wurde anhand der überlieferten Quellen (vgl. Provenienz) kritisch
geprüft. Notwendige Korrekturen gegenüber dem in ZH gedruckten Text wurden vorgenommen und sind
vollständig annotiert. Die in den beiden Auflagen von ZH angehängten Korrekturvorschläge werden
vollständig aufgelistet, werden aber nur dann im Text realisiert, sofern diese anhand überlieferter
Quellen verifiziert werden konnten.
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397/14 |
können ]
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Geändert nach der Handschrift; ZH: können. |
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397/23 |
Andenken ]
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Geändert nach der Handschrift; ZH: Ausdrucke |