839
445/33
An E. Königl. Hiesige
Provincial-Accise-
und Zoll
Direction.

34
Da ich theils zur Widerherstellung meiner, durch eine sitzende kümmerliche

35
Lebensart,
bey nahe
gänzlich zu Grunde gerichteten Gesundheit, theils zur

S. 446
Abmachung wichtiger Familienangelegenheiten eine Reise zu thun genöthigt bin,

2
und ich in Ansehung des ersteren das gröste Vertrauen zu einem

3
gegenwärtig
en
in Halle sich aufhaltenden Artzt habe, zum letzteren Geschäfte aber mich

4
einer meiner nächsten Freunde zu Frankfurt an der Oder erwartet, auch die

5
Kosten meiner Reise und Cur übernimmt: so nehme meine Zuflucht zu E.

6
Königl. p
Provincial Direction
mir eine Erlaubnis auf höchstens drey Monathe

7
geneigt zu bewirken und dieses mein Nothgedrungenes Gesuch bey E. Königl.

8
General-Administration
auf das kräftigste zu unterstützen, auch Hochdieselbe

9
von den während meiner Abwesenheit zu treffenden Maasreguln in

10
Verwaltung des hiesigen Packhofes zu versichern. In Zuversicht einer geneigten

11
Erhörung habe die Ehre p

12
Königsberg den 1
Junii
1785


S. 494
Auf einem gesonderten Blatt folgen weitere Abschriften von Hamanns Hand:

23
Abschrift der
Resolution
E. Königl.
General-Administration

24
an die hiesige
Provincial-Direction

25
Mr. Stockmar

26
Directeur à Königsberg.

27
Malgré les mesures, qui soient prises, Monsieur, pour assurer le

28
Service du S
r
Hamann, garde-magazin de la Douane de votre ville

29
pendant son absence, nous ne pouvons déferer à la demande qu’il

30
fait d’un congé de 3 mois pour se rendre à Halle à l’effet d’y

31
entreprendre une cure, Vous lui repondrez, que nous pouvons d’autant

32
moins lui accorder un pareil delai, qu’il doit trouver dans une ville

33
aussi importante que Königsberg des medecins aussi experts qu’il peut

34
y en avoir à Halle.  Berlin le 10 Juin 1785.

35
Signé
de la Haye de Launai
Grodart.


S. 495
Ein
es
ige Tage darauf ertheilte die
General-Administration
, einem

2
verabschiedeten
Lieut
en
ant
und
Sous-Controleur
, deßen Handschrift

3
noch
weni
ger
Canzleymäßig als die meinige ist, eine gnädige

4
Erlaubnis auf 3 Monathe seine hochwohlgeborne Familie in Berlin heim

5
zu suchen. Des großen Tempelherren
Nepotismus
ist bekannt, und mit

6
welchen reichlichen Pfründen sehr jugendliche
Neveux pour le retour

7
de leur patrie
ausgestattet worden. Auch hat der andere Vater seine

8
Söhne in
seinen
eigenen
Departement
weder zu ihrer noch seiner

9
Ehre untergebracht. Die Kaufleute in Memel wißen mehr von den

10
Heldenthaten des einen und seiner gegenwärtigen
inactivité
für sein

11
Gehalt.

12
War in einer
ville aussi importante que Berlin
kein
Medecin assez

13
expert pour faire l’operation à un vieux pecheur. C’est, Messieurs,

14
l’opinion
et la foi des malades, qui font la bonne fortune des

15
Charlatans, aux depens de leurs dupes.
Konnte einer der grösten Monarchen

16
in seinen weitläuftigen Staaten keine vier oder fünf Männer finden,

17
die mit mehr Verstand und Wohlstand eben dasjenige hätten ausführen

18
können. Wenigstens wäre das Geld im Lande geblieben; das

19
Verderben der
Sitten
durch ein solches Gesindel ist der allergröste Schade.

20
Nein damals gab es im Lande noch keine Bösewichter
d’une avidité si

21
impudente, que cette foule de brigands etrangers
, wie einer ihrer

22
eigenen Propheten sie nennt. Ach Erde verdecke mein Blut nicht. Hiob

23
XVI.
18.

Provenienz

Abschrift von Hamanns Hand, wohl zu eigenem Gebrauch. Original verschollen. Letzter bekannter Aufbewahrungsort: Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, Msc. 2552 [Roths Hamanniana], II 20. Text nach einem Negativ des verlorenen Originals in der Universitäts- und Landesbibliothek Münster, Signatur: Hamann-Nachlass, Kaps. 2, 7 [R. II 20].

Bisherige Drucke

ZH V 445–446, Nr. 839.

Textkritische Anmerkungen

Der Brieftext wurde anhand der überlieferten Quellen (vgl. Provenienz) kritisch geprüft. Notwendige Korrekturen gegenüber dem in ZH gedruckten Text wurden vorgenommen und sind vollständig annotiert. Die in den beiden Auflagen von ZH angehängten Korrekturvorschläge werden vollständig aufgelistet, werden aber nur dann im Text realisiert, sofern diese anhand überlieferter Quellen verifiziert werden konnten.
445/33
Direction.
]
Geändert nach dem Negativ Münster; ZH:
Direction
445/35
bey nahe
]
Geändert nach dem Negativ in Münster; ZH:
beynahe
495/3
weni
ger
]
Geändert nach dem Negativ in Münster; ZH:
weit
weniger
495/8
seinen
]
Geändert nach dem Negativ in Münster; ZH:
seinen